Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich und Anbieter
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge, Dienstleistungen und Software-Nutzungen (SaaS), die zwischen der Yondo IT Solutions e.U. Hervicusgasse 4/1/6, 1120 Wien (nachfolgend „Anbieter") und dem Kunden (nachfolgend „Kunde") über die Webseite, App oder andere Schnittstellen des Anbieters geschlossen werden.
(2) Ausschließlicher B2B-Fokus: Das Angebot des Anbieters richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 1 UGB (B2B) sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts. Ein Vertragsabschluss mit Verbrauchern (Konsumenten) im Sinne des KSchG ist ausdrücklich ausgeschlossen.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Vertragsabschluss und Überlassung
(1) Die Darstellung der Dienste auf der Webseite stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Bestellung dar (invitatio ad offerendum).
(2) Durch Abschluss des Registrierungsvorgangs und Anklicken des Buttons „Zahlungspflichtig bestellen" / „Abonnieren" gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn der Anbieter die Bestellung durch eine Auftragsbestätigung per E-Mail annimmt oder den Dienst für den Kunden im Dashboard freischaltet.
(3) Der Anbieter stellt dem Kunden die Software-Lösung „DienstBot" in der jeweils aktuellen Version über das Internet zur Verfügung (SaaS). Eine Überlassung des Quellcodes (Source Code) oder einer lokalen Installationskopie erfolgt nicht.
§ 3 Leistungsgegenstand, SLA & Verfügbarkeit
(1) „DienstBot" ist eine cloudbasierte Software-Lösung (SaaS), die als KI-gestützter Telefonassistent fungiert. Die Software ermöglicht es dem Kunden, Anrufe seiner Endkunden automatisiert entgegenzunehmen, Anliegen zu verarbeiten und Termine in angebundene Kalendersysteme (z.B. Google Calendar) einzutragen. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Tarifbeschreibung auf der Website.
(2) Verfügbarkeit: Der Anbieter stellt den Dienst nach dem Grundsatz des „Best Effort" zur Verfügung und bemüht sich um eine höchstmögliche Verfügbarkeit. Eine ununterbrochene Verfügbarkeit oder ein spezifisches Service-Level (SLA) wird nicht garantiert. Da Softwareprodukte naturgemäß komplex sind, können gelegentliche Ausfälle nicht völlig ausgeschlossen werden. Hiervon ausgenommen sind zudem Zeiten der Nichtverfügbarkeit aufgrund von zwingenden Wartungsarbeiten oder Updates.
(3) Der Anbieter ist berechtigt, die Software jederzeit zu aktualisieren, Funktionen zu erweitern oder Schnittstellen anzupassen, sofern dies dem technischen Fortschritt dient und die Kernfunktionalität für den Kunden nicht unzumutbar beeinträchtigt wird.
§ 4 Künstliche Intelligenz (KI) & Haftungsausschluss für Inhalte
(1) Transparenz: Der Kunde nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass die Kommunikation mit den Anrufern vollständig durch Systeme der Künstlichen Intelligenz (KI) automatisiert abgewickelt wird. Der Kunde ist verpflichtet, sicherzustellen, dass die Nutzung des KI-Assistenten im Einklang mit den geltenden Gesetzen (insbesondere dem AI-Act der EU) erfolgt, und seine Endkunden transparent darüber informiert werden, dass sie mit einem KI-System kommunizieren.
(2) Halluzinationen & Fehler: Obwohl moderne Technologien eingesetzt werden, um korrekte Dialoge zu führen, können KI-Systeme unerwartete, fehlerhafte oder unpräzise Antworten generieren (sog. „Halluzinationen").
(3) Keine Garantie für KI-Inhalte: Der Anbieter übernimmt keine ausdrückliche oder stillschweigende Garantie für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit oder Angemessenheit der vom Chatbot generierten Antworten. Da KI-Systeme unerwartete Fehler aufweisen können, stellen die vom Bot getätigten Aussagen (z.B. zu Preisen oder Verfügbarkeiten) keine verbindlichen Willenserklärungen des Anbieters dar. Eine etwaige Haftung des Anbieters für daraus resultierende Schäden richtet sich ausschließlich und abschließend nach den Haftungsbeschränkungen gemäß § 9 dieser AGB.
(4) Vertretungsmacht des KI-Assistenten (No Agency): Der KI-Assistent ist ausschließlich dazu bevollmächtigt, im Rahmen der vom Kunden technisch definierten Parameter rein organisatorische Handlungen vorzunehmen (z.B. Terminvereinbarungen, Terminverschiebungen oder Stornierungen im angebundenen Kalender). Darüber hinaus ist der KI-Assistent rechtlich nicht bevollmächtigt, rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben, Verträge über Werkleistungen abzuschließen, Garantien auszusprechen, verbindliche Preiszusagen zu machen oder Rabatte zu gewähren. Über die reine Terminorganisation hinausgehende Aussagen des Bots binden weder den Anbieter noch den Kunden rechtlich.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde ist verpflichtet, seine Zugangsdaten geheim zu halten und vor dem Zugriff Dritter zu schützen.
(2) Die ordnungsgemäße Funktion von DienstBot setzt voraus, dass der Kunde seine Kalender-Schnittstellen (z.B. Google Calendar), Rufumleitungen und Verfügbarkeiten korrekt einrichtet und wartet.
(3) Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für alle Inhalte, Termine und Daten, die er oder seine Anrufer in das System einspeisen. Er garantiert, dass er über alle erforderlichen Rechte zur Verarbeitung der Daten seiner Endkunden verfügt.
§ 6 Testphase, Tarife und Zahlungsmodalitäten
(1) Kostenlose Testphase: Der Anbieter gewährt neuen Kunden eine einmalige, kostenlose Testphase. Die genaue Dauer der Testphase sowie etwaige Nutzungslimits (z.B. maximale Anzahl an KI-Anrufen oder Inklusiv-Minuten) ergeben sich aus der jeweils aktuellen Leistungs- und Tarifbeschreibung auf der Website zum Zeitpunkt der Registrierung. Nach Ablauf der Testphase oder bei Erreichen des Nutzungslimits wird der Dienst automatisch deaktiviert („Hard Stop"), sofern der Kunde nicht aktiv ein kostenpflichtiges Abonnement abschließt und ein gültiges Zahlungsmittel hinterlegt.
(2) Preise und „Erfolgreiche Anrufe": Die Tarife setzen sich aus einer festen monatlichen Grundgebühr (inkl. Inklusiv-Anrufen) und variablen Kosten zusammen. Als Abrechnungseinheit gilt der „Erfolgreiche KI-Anruf" (ein vom Bot entgegengenommener Anruf mit Interaktion). Extrem kurze Anrufe (z.B. sofortiges Auflegen unter 5 Sekunden) werden nicht berechnet.
(3) Overage (Mehrnutzung über das Inklusiv-Volumen): Überschreitet der Kunde die in seinem Tarif enthaltene Anzahl an Anrufen, läuft der Dienst nahtlos weiter, um Geschäftsverluste zu vermeiden. Für jeden weiteren Anruf fallen Overage-Gebühren gemäß der aktuellen Preisliste an. Der Anbieter informiert den Kunden auf geeignetem elektronischem Weg (z.B. per E-Mail, über angebundene Messenger-Dienste wie WhatsApp oder als In-App-Benachrichtigung im Dashboard), sobald 80% und 100% des Inklusiv-Volumens erreicht sind. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, den Dienst in seinem Dashboard manuell zu pausieren oder ein Kostenlimit (Hard-Limit) festzulegen, nach dessen Erreichen keine weiteren Anrufe entgegengenommen werden.
(4) Vorauszahlung und Abrechnung: Abonnement-Gebühren (Grundgebühren) werden stets im Voraus (Prepaid) für den jeweiligen Abrechnungszeitraum über den Zahlungsdienstleister Stripe (Kreditkarte, SEPA) eingezogen. Alle Vorauszahlungen sind final und nicht erstattungsfähig (Ausschluss der Rückerstattung im B2B-Verkehr). Angefallene variable Overage-Kosten werden nachträglich zum Ende des Abrechnungsmonats dem hinterlegten Zahlungsmittel belastet.
(5) Zahlungsverzug und Sperrung: Schlägt der automatische Einzug fehl, gerät der Kunde in Verzug. Der Anbieter ist berechtigt, den Zugang zum Dienst und der Rufnummer sofort vorübergehend zu sperren. Für die Dauer der Sperrung bleibt der Kunde weiterhin zur Zahlung der Grundgebühren verpflichtet. Es werden Verzugszinsen in Höhe von 9,2 % über dem Basiszinssatz sowie eine Mahnpauschale von € 40,00 (§ 458 UGB) fällig.
(6) Preisanpassung (Wertsicherung): Der Anbieter ist berechtigt, die wiederkehrenden Abonnement-Gebühren bei veränderten Kostenfaktoren (z.B. Erhöhung der API- oder Server-Kosten, allgemeine Inflation) maximal einmal pro Kalenderjahr angemessen anzupassen. Der Anbieter wird den Kunden mindestens 6 Wochen vor Inkrafttreten der Preisänderung per E-Mail informieren. Der Kunde ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag vorzeitig zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preisänderung zu kündigen.
§ 7 Missbrauch und Fair-Use (Schutz vor Spam-Angriffen)
(1) Missbrauch der kostenlosen Testphase:
Die vom Anbieter gewährte kostenlose Testphase wird jedem Unternehmen (natürliche oder juristische Person) nur ein einziges Mal gewährt.
Es ist dem Kunden ausdrücklich untersagt, durch die Erstellung von Mehrfach-Accounts (z.B. unter Verwendung wechselnder E-Mail-Adressen, Alias-Namen oder verschiedener Mitarbeiter) wiederholt kostenlose Testphasen für dasselbe Unternehmen oder denselben Geschäftszweck in Anspruch zu nehmen.
Bei einem nachweislichen Verstoß gegen diese Bestimmung (Erschleichung von Leistungen) ist der Anbieter berechtigt, sämtliche Accounts des Kunden sofort und ohne Vorankündigung dauerhaft zu sperren. Darüber hinaus behält sich der Anbieter das Recht vor, die erschlichenen Leistungen rückwirkend zum Preis des regulären „Starter"-Tarifs in Rechnung zu stellen und rechtliche Schritte wegen Betrugsverdachts einzuleiten.
(2) Allgemeine Nutzung & Missbrauchsverbot: Der Kunde ist verpflichtet, die Rufnummer und den KI-Bot nicht missbräuchlich zu verwenden. Als Missbrauch gelten insbesondere: Telefon-Spam, Cold-Calling, Betrug (Fraud), massenhafte Robocalls, absichtliche Überlastung der API-Schnittstellen (API-Abuse) sowie die Nutzung für illegale, beleidigende oder extremistische Zwecke.
(3) Schutz vor DDoS/Spam: Registriert das System des Anbieters einen ungewöhnlichen, maschinellen oder böswilligen Anstieg von Anrufen auf der Nummer des Kunden (z.B. Telefon-Spam-Attacken oder Robocalls), die unverhältnismäßige API-Kosten verursachen, ist der Anbieter berechtigt, den Dienst zum Schutz der Infrastruktur sofort und ohne Vorankündigung temporär zu sperren. Der Anbieter wird den Kunden unverzüglich darüber informieren. Overage-Kosten, die nachweislich durch externe böswillige Spam-Attacken entstanden sind, werden dem Kunden nicht in Rechnung gestellt.
§ 8 Nutzungsrechte und Geistiges Eigentum (IP)
(1) Rechte des Anbieters (Software & Modelle): Der Anbieter räumt dem Kunden für die Laufzeit des Vertrages ein einfaches (nicht exklusives), nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, die SaaS-Plattform bestimmungsgemäß zu nutzen. Alle Urheber- und sonstigen Schutzrechte an der Software, den Algorithmen, dem UI/UX-Design und den KI-Modellen verbleiben vollständig beim Anbieter bzw. dessen Lizenzgebern.
(2) Rechte des Kunden (Kundendaten): Der Kunde behält sämtliche Rechte an den von ihm und seinen Endkunden in das System eingespeisten Daten.
(3) Telemetrie & Aggregierte Daten: Der Anbieter ist berechtigt, Meta- und Verbindungsdaten (z.B. API-Aufrufe, Latenzen) sowie aggregierte Nutzungsstatistiken zur Fehleranalyse, zur Gewährleistung der Systemsicherheit und zur fortlaufenden Verbesserung der Service-Qualität zu verarbeiten. Eine Nutzung von rohen Inhaltsdaten (Anruf-Transkriptionen oder Sprachaufzeichnungen) zum Training globaler KI-Sprachmodelle (LLMs) findet ausdrücklich nicht statt. Etwaige Auswertungen erfolgen streng anonymisiert, sodass ein Rückschluss auf den Kunden oder einzelne Endkunden ausgeschlossen ist.
(4) Referenznennung: Der Anbieter ist berechtigt, den Kunden (inklusive Firmenname und Logo) auf der eigenen Website sowie in Marketingmaterialien als Referenzkunden zu nennen. Der Kunde kann dieser Nutzung jederzeit per E-Mail an info@dienstbot.at für die Zukunft widersprechen.
§ 9 Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Soweit im Bestellprozess nicht anders vereinbart, werden Verträge auf unbestimmte Zeit geschlossen.
(2) Monatliches Abo: Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er kann von beiden Parteien jederzeit ohne Einhaltung einer Frist zum Ende des aktuell laufenden Abrechnungszeitraums gekündigt werden.
(3) Jahresabo: Bei jährlicher Abrechnung beträgt die Mindestlaufzeit 12 Monate. Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn er nicht spätestens 30 Tage vor Ablauf der Laufzeit gekündigt wird.
(4) Die Kündigung kann direkt im Kunden-Dashboard (Kundenkonto) oder schriftlich per E-Mail erfolgen.
(5) Das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Mahnung mit der Zahlung in Verzug ist oder das System missbräuchlich nutzt (z.B. Hacking-Versuche, massenhafter Spam).
(6) Datenexport und Löschung: Nach Wirksamwerden der Kündigung hat der Kunde die Möglichkeit, seine Konfigurationsdaten und Protokolle auf Anfrage zu exportieren. Der Anbieter wird diese Daten innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Anfrage in einem gängigen, maschinenlesbaren Format bereitstellen. Spätestens 30 Tage nach Vertragsende werden sämtliche Kundendaten und Anruf-Logs automatisiert und unwiderruflich aus den operativen Systemen des Anbieters gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.
§ 10 Gewährleistung und Haftung
(1) Der Anbieter leistet Gewähr, dass die Software für die vereinbarten Zwecke grundsätzlich tauglich ist. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate. § 924 ABGB (Vermutung der Mangelhaftigkeit) wird einvernehmlich ausgeschlossen. Der Kunde hat Mängel unverzüglich schriftlich zu rügen.
(2) Haftungsbeschränkung: Der Anbieter haftet dem Kunden für von ihm nachweislich verschuldete Schäden nur im Falle groben Verschuldens (grober Fahrlässigkeit) oder bei Vorsatz. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird – soweit gesetzlich zulässig – ausdrücklich ausgeschlossen.
(3) Ausschluss bestimmter Schäden: Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechungen, Reputationsschäden, Datenverluste sowie für Schäden aus Ansprüchen Dritter ist in jedem Fall ausgeschlossen.
(4) Haftungshöchstgrenze (Cap): Soweit eine Haftung des Anbieters aus welchem Rechtsgrund auch immer gegeben ist, ist diese der Höhe nach auf den Betrag beschränkt, den der Kunde in den letzten 6 Monaten vor Eintritt des schädigenden Ereignisses an den Anbieter für die Nutzung der Software tatsächlich gezahlt hat. Bei einer kürzeren Vertragsdauer gilt das bis dahin gezahlte Entgelt als Höchstgrenze. Von dieser Beschränkung ausgenommen sind Personenschäden.
(5) Datenverlust: Die IT-Sicherung der aus dem System gewonnenen Termine obliegt dem Kunden (Sicherung im eigenen Kalender). Der Anbieter haftet im Falle eines Datenverlustes nicht für die Wiederherstellung der Daten.
§ 11 Höhere Gewalt (Force Majeure)
(1) Keine der Parteien haftet für die Nichterfüllung oder Verzögerung der Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen, wenn dies durch Umstände verursacht wird, die außerhalb ihrer angemessenen Kontrolle liegen (Höhere Gewalt).
(2) Als Höhere Gewalt gelten insbesondere: Naturkatastrophen, Krieg, Terrorismus, Pandemien, Streiks, behördliche Anordnungen, weitreichende Stromausfälle, Ausfälle von Telekommunikationsnetzen sowie unvorhersehbare Ausfälle von wesentlichen Cloud- oder KI-Providern (z.B. Google Cloud, Soniox, Deepgram, Cartesia, Hetzner).
(3) Dauert das Ereignis der Höheren Gewalt länger als 30 Tage an, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.
§ 12 Datenschutz, Auftragsverarbeitung & IT-Sicherheit
(1) Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen (DSGVO, TKG). Details hierzu sind in der Datenschutzerklärung auf der Website geregelt.
(2) Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet (z.B. Telefondaten der Endkunden), fungiert der Kunde als Verantwortlicher und der Anbieter als Auftragsverarbeiter. Die Parteien schließen hierfür den verpflichtenden Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV) gem. Art. 28 DSGVO, welcher diesen AGB als Anlage beiliegt bzw. bei Vertragsschluss elektronisch mitakzeptiert wird.
(3) IT-Sicherheit & Compliance: Der Anbieter implementiert und unterhält angemessene technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs) nach dem aktuellen Stand der Technik, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau für die verarbeiteten Daten zu gewährleisten (inklusive Verschlüsselung, Zugangskontrollen und regelmäßigen Backups). Das System ist nach dem „Best Effort"-Prinzip darauf ausgelegt, branchenübliche Sicherheitsstandards zu erfüllen. Details zu den TOMs sind im AVV geregelt.
§ 13 Änderung dieser AGB
(1) Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, sofern dies aus triftigen Gründen (z.B. Gesetzesänderungen, Anpassung an den technischen Fortschritt, Erweiterung des Funktionsumfangs) erforderlich ist und den Kunden nicht wider Treu und Glauben benachteiligt.
(2) Der Anbieter wird den Kunden spätestens sechs (6) Wochen vor dem geplanten Inkrafttreten der neuen AGB per E-Mail über die Änderungen informieren.
(3) Widerspricht der Kunde der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von vier (4) Wochen nach Erhalt der E-Mail schriftlich, gelten die geänderten AGB als angenommen („Zustimmungsfiktion"). Der Anbieter wird den Kunden in der Änderungs-E-Mail gesondert auf sein Widerspruchsrecht, die Frist und die Rechtsfolgen des Schweigens hinweisen.
(4) Widerspricht der Kunde, haben beide Parteien das Recht, den Vertrag außerordentlich zum Zeitpunkt des geplanten Inkrafttretens der neuen AGB zu kündigen.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt ausschließlich das materielle Recht der Republik Österreich unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist das sachlich zuständige Gericht für den Sitz des Anbieters (Handelsgericht Wien).
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt (Salvatorische Klausel). Die unwirksame Bestimmung ist durch eine sinngemäße, gültige Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
(4) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform (E-Mail ausreichend). Dies gilt auch für das Abgehen von diesem Schriftformerfordernis.